052 - 385 40 40 info@onpac.ch

Kosten

Kosten und Abrechnung

Grundsätzlich erfolgt die Pflegefinanzierung gemäss der kantonalen Vorgabe.
Eine entsprechende Broschüre der Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich finden Sie hier.

Voraussetzungen für eine Pflegefinanzierung im Sinne des Kranken-Versicherungs-Gesetz bilden eine Ärztliche Verordnung sowie eine entsprechende Kostengutsprache der zuständigen Versicherung.

OnPaC versendet die Rechnungen der angefallenen Kosten automatisch an die verschiedenen Kostenträger.
Die Verrechnung erfolgt nach dem KVG (Kranken-Versicherungs-Gesetzt).

Der Versicherungsanteil wird durch die jeweilige Versicherung gedeckt.
Der Anteil der öffentlichen Hand wird jährlich durch die Gesundheitsdirektion des Kanton Zürichs festgelegt und veröffentlicht.
Die Aufteilung der Kosten können Sie auf der Homepage der Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich einsehen.

Die Klientin / der Klient übernimmt lediglich die Patientenbeteiligung sowie alle nicht krankenkassenpflichtigen Dienstleistungen und Materialien.
Die separate Tarifliste gibt Ihnen eine Übersicht über die gängigsten Positionen und deren Kosten.

Bei einem Abklärungsgespräch erhalten Sie diese und weitere Unterlagen.
Unser Team steht Ihnen bei Fragen rund um die Finanzierung gerne zur Verfügung.

OnPaC GmbH
Mühlestrasse 4
8487 Rämismühle

052 385 40 40

info@onpac.ch

Haben Sie noch Fragen?